Ein kompletter Austausch der Windschutzscheibe ist leider unumgänglich, wenn es bereits zu Rissbildungen gekommen ist, der Schaden größer als eine Zwei-Franken-Münze ist, mehrere Schäden an der Scheibe vorliegen oder der Kratzer weniger als 10 Zentimeter vom Rand der Autoscheibe entfernt ist. Zudem darf der Schaden die Fahrersicht nicht behindern, da der Gesetzgeber eine Windschutzscheibenreparatur sonst verbietet.
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